Privatgutachten

werden insbesondere durch private Personen, Firmen, Versicherungen beauftragt. Zielsetzung ist hier die fachliche Beratung und Klärung von bemängelten Leistungen und Lieferungen, um Ansprüche zu belegen und geltend zu machen. Hierbei wird darauf hingearbeitet, strittige Sachverhalte von ggf. emotionaler Ebene in eine sachgerechte Auseinandersetzung zu lenken.

Das fachliche Urteil des Sachverständigen soll zur Lösung der Probleme beitragen, mit dem Ziel, eine kostenaufwendige und langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Schiedsgutachten

werden durch eine Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer untereinander und der Beauftragung durch beider Parteien erstellt. Ziel ist es, beide Parteien erkennen die Tatsachenfeststellungen des Sachverständigen als verbindlich an.

Das Schiedsgutachten stellt eine schnelle, effektive und kostengünstige Möglichkeit zur Streitbeilegung im Vergleich zum Gerichtsverfahren dar.

Gerichtsgutachten

werden im Zuge eines Gerichtsverfahrens durch das zuständige Gericht beauftragt. Hier wird bei der Wahrheitsfindung im Rahmen der Beweisaufnahme zu tatsächlich- technischen Fragen sachkundig Stellung bezogen.